Privates Baurecht

Das private Baurecht ist ein Spezialgebiet innerhalb des Zivilrechts. Die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) werden durch viele besondere Bestimmungen und durch die fast schon nicht mehr überschaubare Rechtsprechung ergänzt. Darüber hinaus werden für viele Bauvorhaben eigens umfangreiche Vertragswerke erstellt.

Mein Service für Sie

als Auftraggeber (Bauherr)

  • Erstellung eines auf Ihr Bauvorhaben zugeschnittenes Vertragswerk
  • Unterstützung bei Bauverzug und Qualitätsmängel während der Bauphase
  • Mitwirkung bei der Abnahme
  • Durchsetzung der Mängelbeseitigung

als Auftragnehmer

  • Prüfung von Vertragsentwürfen des Auftraggebers
  • Gerichtsfeste Geltendmachung von zusätzlicher Vergütung bei Änderung des Bauentwurfes und Zusatzaufträgen -auch bei Pauschalverträgen-
  • Sicherung Ihres Vergütungsanspruch durch Bauhandwerkersicherungshypotheken und Sicherheiten nach § 648a BGB
  • Gerichtliche Durchsetzung Ihres Vergütungsanpruchs
  • Zwangsvollstreckung (Kontopfändung; Mobiliarvollstreckung, Zwangsversteigerung; Eidesstattliche Versicherung, Insolvenzantrag)

Öffentliches Baurecht

Das Öffentliche Baurecht beschäftigt sich im Kernbereich mit der Frage, ob eine Bauvorhaben gebaut werden darf. Hierfür maßgeblich sind die Bestimmungen des Bauplanungsrechts und des Bauordnungsrechts. Das Bauplanungsrecht ist im bundesweit geltenden Baugesetzbuch niedergelegt. Es regelt insbesondere die Aufstellung von Flächenutzungsplänen und Bebauungsplänen durch die Gemeinden. In diesen örtlichen Bauvorschriften werden Konkretisierungen für die Baubauung von Flächen getroffen. Das Baugesetzbuch regelt aber auch die Bebaubarkeit von Grundstücken außerhalb von Bebauungsplänen. Das Bauordnungsrecht ist Länderrecht. In Sachsen gilt die Sächsische Bauordnung. Sie regelt insbesondere die Anforderungen an das Bauwerk (Baustoffe, Abstandsflächen, Brandschutz u.a.), aber auch des Baugenehmigungsverfahren.

Mein Service für Sie

Als Bauherr

  • Beurteilung des Bebaubarkeit eines Grundstücks vor Abschluss des Grundstückskaufvertrages
  • Unterstützung im Baugenehmigungsverfahren
  • Vertretung im Rechtsstreit des Nachbarn gegen die Baugenehmigungsbehörde wegen einer Ihnen erteilten Baugenehmigung

Als Nachbar

  • Prüfung von Bauvorlagen des Nachbarn
  • Erwirkung von Einstweiligen Anordnungen gegen unzulässige Bauvorhaben des Nachbarn
  • Vertretung im Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht gegen die Baugenehmigungsbehörde.